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Ziel des Epidemiologischen Suchtsurveys ist das Monitoring des Substanzkonsums und seiner Folgen mit Hilfe der epidemiologischen Befragung in der Allgemeinbevölkerung. Das Monitoring dient u. a. zur Informationsgewinnung über die Lage in Deutschland, zur Planung und Verbesserung der Prävention und gesundheitlichen Versorgung oder zur Beurteilung der Auswirkungen von gesetzlichen und anderen regulatorischen Interventionen auf das Konsumverhalten und die negativen Auswirkungen.

1. Deskriptive Angaben zum Konsumverhalten

Unter Konsumverhalten werden Angaben zur Art der konsumierten Substanzen, zur Konsummenge und zum Konsummuster, zu Rahmenbedingungen des Konsums sowie zu den gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen verstanden. Diese deskriptiven Angaben dienen als Grundlage für die Berichterstattungsaufgaben des Bundes, etwa in Hinblick auf Sucht- und Drogenberichte der Bundesregierung, Anfragen aus dem Parlament, Information der Öffentlichkeit, für Vergleiche der Situation in Deutschland mit anderen Ländern und für die Berichterstattung gegenüber europäischen und internationalen Organisationen (z. B. EC, EMCDDA, WHO, UNO, UNODC).

2. Berechnung der Konsumfolgen und der gesamten Belastung des Einzelnen und der Bevölkerung

Hierbei geht es darum, die mit dem Konsumverhalten verbundenen Folgen für den Einzelnen und die gesamte Bevölkerung bzw. Bevölkerungsteile zu berechnen. Im Einzelnen handelt es sich um gesundheitliche, soziale und ökokomische Folgen. Die Ergebnisse dienen ebenfalls für Berichterstattungsaufgaben, etwa in Hinblick auf den Vergleich der Belastungen zu anderen psychischen und psychosomatischen Störungen oder anderen Ländern und zur Abschätzung der Kosten auf individueller und gesellschaftlicher Ebene, die mit problematischen Konsummustern verbunden sind. 

3. Trendanalysen

Es werden langfristige Vergleiche der verschiedenen Erhebungen und damit verbundene Analysen auf der Grundlage der Daten zu (1) und (2) durchgeführt. Damit lassen sich langfristige Entwicklungen bei soziodemografischen Aspekten oder Konsummustern beobachten, die für Berichterstattungs- und Vergleichszwecke relevant sind. Für Trendanalysen stehen Daten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren zur Verfügung (die erste Erhebung fand 1980 statt).

4. Hinweisfunktion für kritische Entwicklungen als Grundlage für gesundheitspolitisches Handeln

Epidemiologische Studien können in der Regel viel früher als andere Instrumente (etwa die Analyse der Veränderung von Patienten in suchttherapeutischen Einrichtungen) kritische Entwicklungen erkennen, die bei einer vorausschauenden Gesundheitspolitik Grundlage für Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder anderer Behörden sind. Beispielsweise konnte durch die epidemiologischen Studien um 1990 erstmals gezeigt werden, dass der Anteil der Personen mit einem schädlichen Gebrauch (ICD-10)/Missbrauch (DSM-IV) einen wesentlich höheren Umfang hat als ursprünglich angenommen, und dass nur ein kleiner Teil der abhängigen Personen und ein noch kleinerer Teil der Personen mit einem problematischen Konsummuster in Behandlung geht. Daraus ergaben sich zahlreiche Projekte, etwa zum Screening von problematischen Konsummustern in Einrichtungen der allgemeinen medizinischen Versorgung und grundsätzlich die stärkere Betonung von Maßnahmen zur Prävention sowie zur Früherkennung und Frühintervention bei problematischen Konsummustern.

5. Wissenschaftliche Analysen zur Sicherstellung der Qualität und internationalen Vergleichbarkeit der Ergebnisse

Auch wenn wissenschaftliche Analysen in Hinblick auf die Art der Datenerhebung, die Stichprobenziehung und die Art der statistischen Auswertung nicht im Vordergrund der Aufgaben stehen, sind sie aus zwei Gründen unerlässlich: Zum einen muss laufend empirisch geprüft werden, ob die Qualität (Reliabilität und Validität) der Aussagen sichergestellt bzw. verbessert werden kann. Darüber hinaus sind die Auswertung der relevanten Literatur und europäische und internationale Kooperationen notwendig, um die Datenerhebung jeweils an internationale Standards und Weiterentwicklungen anpassen zu können.

Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit